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Walter Messner GmbH
Barsbütteler Weg 6
D-22113 Oststeinbek
Tel.: 040/714873-0
Fax.: 040/714873-18
info@dia-plus.de
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Impressum/AGB
nach § 6 TDG
dia-plus
Walter Messner GmbH
Barsbütteler Weg 6
D-22113 Oststeinbek
Tel.: 040/714873-0
Fax.: 040/714873-18
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HRB 1447 Registergericht
Reinbek
UStIdentNr.: DE 135 102 890
Geschäftsführung : Walter Messner
Allgemeine Geschäftsbedingungen der dia-plus
Walter Messner GmbH
1.
Geltung unserer Bedingungen
Es gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr nur unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen
wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme
unserer Ware gelten unsere Lieferbedingungen von unseren Geschäftspartnern als
angenommen.
2.
Angebote/Vertragsabschluss
Unsere sämtlichen Angebote
sind stets freibleibend. Alle Abschlüsse, Vereinbarungen und Erklärungen, auch
die unserer Vertreter, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3.
Abrufaufträge
Wird bei Abrufaufträgen der
Abruf von dem Besteller nicht rechtzeitig vorgenommen und leistet der Besteller
unserer schriftlichen Aufforderung zur Erteilung des Abrufes nicht binnen einer
Woche Folge, so sind wir ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, nach unserer
Wahl über die abzurufende Ware Rechnung zu erteilen
und Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.
Preise und Zahlung
Für eine Auftragsabwicklung
muss ein Mindestbestellwert von €100,-- vorliegen. Bei Aufträgen unter
€100,--wird eine Bearbeitungsgebühr von €10,-- berechnet.
Unsere Preise gelten ab Werk unverladen und
unverpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet .
Unsere Angebotspreise basieren auf den Gestehungskosten für Material und Löhne
am Tag des Angebots. Änderungen sind vorbehalten.
Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung
innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum gewähren wir 2%
Skonto. Ausgenommen sind Reparaturen und Dienstleistungen . Diese werden
innerhalb von 10 Tagen
ohne Skontoabzug fällig.
Kundenwechsel und Eigenakzepte, die ordnungsgemäß verstempelt sein müssen,
werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter
Vorbehalt der Diskontierbarkeit und nur gegen Vergütung der Wechselspesen
seitens des Bestellers angenommen. Die Annahme von
Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber.
5.
Lieferzeiten
Wir sind
bemüht , die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten, jedoch lehnen wir
alle Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ab. Ereignisse
höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies
einen Schadensersatzanspruch gegen uns begründet. Der höheren Gewalt stehen
Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie
bei uns oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
6.
Gefahrübergang
Mit Übergabe der Ware an
Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes,
geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise
frachtfreie Zusendung/Transport durch uns vereinbart worden ist.
7.
Haftung für Mängel
Unsere Besteller sind
verpflichtet, sämtliche von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu
untersuchen. Wahrnehmbare Mängel- oder Falsch- oder Minderlieferungen sind uns
innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter
genauer Angabe der behaupteten Mängel anzuzeigen; andernfalls sind sie
unbeachtlich. Im übrigen gilt für sämtliche Mängelansprüche eine Verjährungsfrist
von 6 Monaten , gerechnet ab dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt. Für
Schleifmittel, die infolge ihrer Beschaffenheit und/oder nach der Art der
Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen,
wird keine Haftung übernommen.
Müssen Mängel von uns anerkannt werden, so werden wir nach unserer Wahl
entweder die mangelhaften Teile unentgeltlich ausbessern oder neu liefern.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, sind
ausgeschlossen. Mängelansprüche sind des weiteren dann ausgeschlossen, wenn
unsere Waren nicht sachgemäß gelagert und/oder behandelt wurden.
8.
Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen
ausschließlich unter dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht
erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns
gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch aus Saldo
aufgrund laufender Rechnung – getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmt vom Besteller bezeichneten Warenlieferungen gezahlt ist.
Der Besteller ist zur
Benutzung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren
berechtigt, soweit er nicht mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten
uns gegenüber in Verzug ist.
Eine Veräußerung oder
Verpfändung der in unserem Eigentum stehenden Waren ist unzulässig. Veräußert
der Besteller trotz allem Waren, die noch in unserem Eigentum stehen, so tritt
er schon hiermit seine sämtlichen Ansprüche, die ihm aufgrund der Veräußerung
zustehen, an uns ab.
Be-und/oder
Verarbeitung von unter unserem
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller (§
950 BGB), ohne dass wir hierdurch verpflichtet werden. Entsteht durch
Verarbeitung oder Vermischung solcher Waren
mit sonstigen Waren Miteigentum des Bestellers, so überträgt er seinen
Miteigentumsanteil an den neuen Gegenständen schon
jetzt auf uns und verpflichtet sich zu deren Verwahrung für uns.
Von
jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere von
Pfändungen sowie von jeder Beschädigung. Der in
unserem Eigentum stehenden Waren, hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung
zu machen. Wir sind
jederzeit berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu
verlangen, wenn sich der Besteller mit der Erfüllung
irgendeiner Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug befindet. Machen wir von
diesem Recht Gebrauch, so liegt ein Rücktritt vom
Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Rücktransport
erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Der
Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren ausreichend
gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere
gegen Feuer, Leitungswasserschaden, Diebstahl und Einbruch zu versichern. Die
Kosten von Interventionen, gleich welcher Art, zur
Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf in unserem Eigentum
stehenden Waren trägt der Besteller.
9.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Reinbek. Deutsches Recht ist anwendbar. Die Anwendbarkeit der
„Einheitlichen Kaufgesetze“ vom 17.Juli 1973 ist jedoch ausgeschlossen.
Sollte eine Bestimmung in
diesen Lieferbedingungen oder eine sonstige Vertragsbestimmung unwirksam sein
oder werden, so berührt das die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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