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Walter Messner GmbH
Barsbütteler Weg 6
D-22113 Oststeinbek
Tel.: 040/714873-0
Fax.: 040/714873-18
info@dia-plus.de

 

Impressum/AGB


                                                                  nach § 6  TDG

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Barsbütteler Weg 6
D-22113 Oststeinbek
Tel.: 040/714873-0
Fax.: 040/714873-18
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HRB 1447   Registergericht Reinbek
UStIdentNr.: DE 135 102 890
Geschäftsführung : Walter Messner


Allgemeine Geschäftsbedingungen der dia-plus Walter Messner GmbH

1. Geltung unserer Bedingungen

Es gelten für den gesamten Geschäftsverkehr nur unsere nachstehenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Lieferbedingungen von unseren Geschäftspartnern als angenommen.

2.    Angebote/Vertragsabschluss

Unsere sämtlichen Angebote sind stets freibleibend. Alle Abschlüsse, Vereinbarungen und Erklärungen, auch die unserer Vertreter, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.   Abrufaufträge

Wird bei Abrufaufträgen der Abruf von dem Besteller nicht rechtzeitig vorgenommen und leistet der Besteller unserer schriftlichen Aufforderung zur Erteilung des Abrufes nicht binnen einer Woche Folge, so sind wir ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, nach unserer Wahl über die abzurufende Ware Rechnung zu erteilen  und Zahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.       Preise und Zahlung

Für eine Auftragsabwicklung muss ein Mindestbestellwert von €100,-- vorliegen. Bei Aufträgen unter €100,--wird eine Bearbeitungsgebühr von €10,-- berechnet.  
Unsere Preise gelten ab Werk unverladen und unverpackt. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet .
Unsere Angebotspreise basieren auf den Gestehungskosten für Material und Löhne am Tag des Angebots. Änderungen sind  vorbehalten.
Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum  gewähren wir 2% Skonto. Ausgenommen sind Reparaturen und Dienstleistungen . Diese werden innerhalb von
10 Tagen  ohne Skontoabzug fällig.
Kundenwechsel und Eigenakzepte, die ordnungsgemäß verstempelt sein müssen, werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt der Diskontierbarkeit und nur gegen Vergütung der Wechselspesen seitens des Bestellers angenommen. Die
Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber.

5.       Lieferzeiten

Wir sind bemüht , die von uns angegebenen Lieferfristen einzuhalten, jedoch lehnen wir alle Ansprüche wegen verspäteter Lieferung ab. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Schadensersatzanspruch gegen uns begründet. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei einem Unterlieferanten eintreten.

6.       Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware an Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Zusendung/Transport durch uns vereinbart worden ist.

         7. Haftung für Mängel

Unsere Besteller sind verpflichtet, sämtliche von uns gelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Wahrnehmbare Mängel- oder Falsch- oder Minderlieferungen sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel anzuzeigen; andernfalls sind sie unbeachtlich. Im übrigen gilt für sämtliche Mängelansprüche eine Verjährungsfrist von 6 Monaten , gerechnet ab dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt. Für Schleifmittel, die infolge ihrer Beschaffenheit und/oder nach der Art der Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, wird keine Haftung übernommen.
Müssen Mängel von uns anerkannt werden, so werden wir nach unserer Wahl entweder die mangelhaften Teile unentgeltlich ausbessern oder neu liefern. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Mängelansprüche sind des weiteren dann ausgeschlossen, wenn unsere Waren nicht sachgemäß gelagert und/oder behandelt wurden.

 8.  Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter dem verlängerten Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch aus Saldo aufgrund laufender Rechnung – getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmt vom Besteller bezeichneten Warenlieferungen gezahlt ist.

Der Besteller ist zur Benutzung der von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Waren berechtigt, soweit er nicht mit der Erfüllung irgendwelcher Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug ist.

Eine Veräußerung oder Verpfändung der in unserem Eigentum stehenden Waren ist unzulässig. Veräußert der Besteller trotz allem Waren, die noch in unserem Eigentum stehen, so tritt er schon hiermit seine sämtlichen Ansprüche, die ihm aufgrund der Veräußerung zustehen, an uns ab.

Be-und/oder Verarbeitung  von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren durch den Besteller erfolgt für uns als Hersteller (§ 950 BGB), ohne dass wir hierdurch verpflichtet werden. Entsteht durch Verarbeitung oder Vermischung solcher Waren mit sonstigen Waren Miteigentum des Bestellers, so überträgt er seinen Miteigentumsanteil an den neuen Gegenständen schon jetzt auf uns und verpflichtet sich zu deren Verwahrung für uns.

Von jeder Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte, insbesondere von Pfändungen sowie von jeder Beschädigung.  Der in unserem Eigentum stehenden Waren, hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Waren zu verlangen, wenn sich der Besteller mit der Erfüllung irgendeiner Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug befindet. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Rücktransport erfolgt auf Kosten und Gefahr  des Bestellers.

Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren ausreichend gegen alle versicherbaren Risiken, insbesondere gegen Feuer, Leitungswasserschaden, Diebstahl und Einbruch zu versichern. Die Kosten von Interventionen, gleich welcher Art, zur Abwehr von Beeinträchtigungen und Zugriffen Dritter auf in unserem Eigentum stehenden Waren trägt der Besteller.

        9.       Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Reinbek. Deutsches Recht ist anwendbar. Die Anwendbarkeit der „Einheitlichen Kaufgesetze“ vom 17.Juli 1973 ist jedoch ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung in diesen Lieferbedingungen oder eine sonstige Vertragsbestimmung unwirksam sein oder  werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

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